VON EINER STÖRUNG ZUR GEFAHR IST ES NUR EIN KLEINER SCHRITT
Störungsmeldungen sind Alarme bei Grenzwertüberschreitungen z.B. Temperaturen, Spannungen, Ströme, Drücke, Zeiten, Lichtstärken u.v.m. Gemäß VdS-Definition liegt bei ihnen keine unmittelbare Gefahr vor. Allerdings können sich nicht (rechtzeitig) erkannte Störungen schnell zur Gefahr entwickeln. Gefahrenmeldesysteme wie Brand-, Einbruch- und Videoüberwachungsanlagen können in der Regel neben ihrer eigenen Störungsüberwachung auch begrenzt externe Störmeldungen verwenden.
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Störmeldesysteme zur Gebäude- und Prozessüberwachung,